KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO
Wer KI im Unternehmen einsetzt, muss dafür sorgen, dass die Menschen, die damit arbeiten, sie auch verstehen. Das ist keine Empfehlung, sondern seit dem 2. Februar 2025 europäisches Recht. Diese Seite erklärt, was die Pflicht konkret verlangt, wen sie trifft — und wie Sie sie ohne Aktionismus erfüllen.
Was Art. 4 KI-VO verlangt
Die KI-Verordnung — Verordnung (EU) 2024/1689 — ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt gestaffelt. Art. 4 gehört zu Kapitel I und ist damit seit dem 2. Februar 2025 anwendbar. In der ursprünglichen Fassung verlangte er von Anbietern und Betreibern, "nach besten Kräften" ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals und der weiteren Personen sicherzustellen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind.
Durch die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 ("Digital Omnibus on AI", in Kraft seit dem 27. Juli 2026) wurde Art. 4 sprachlich entschärft: Aus der Pflicht, ein ausreichendes Kompetenzniveau sicherzustellen, wurde die Pflicht, die Entwicklung von KI-Kompetenz durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen.
Was diese Änderung praktisch bedeutet: Aus einer Erfolgspflicht wurde eine Bemühenspflicht. Sie müssen kein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren — Sie müssen aber zeigen können, dass Sie angemessene Maßnahmen ergriffen haben. Die Pflicht selbst ist nicht entfallen, die Fristen sind unverändert, und die nationale Aufsicht hat ihre Arbeit aufgenommen. Wer bisher nichts getan hat, ist durch die Änderung nicht entlastet.
Wen die Pflicht trifft
Art. 4 KI-VO adressiert Anbieter (wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt) und Betreiber (wer ein KI-System unter eigener Verantwortung nutzt). Der zweite Fall ist der, der die meisten Unternehmen überrascht.
Sie sind Betreiber, sobald Ihre Mitarbeitenden im beruflichen Kontext ein KI-System verwenden. Dazu genügt in aller Regel:
- ein Chatbot-Dienst, der für Texte, Angebote oder E-Mails genutzt wird,
- eine KI-Funktion in einer ohnehin eingesetzten Software — im CRM, in der Buchhaltung, im Office-Paket,
- ein KI-gestütztes Bewerbungs-, Ticket- oder Übersetzungstool,
- eine Automatisierung, die im Hintergrund ein Sprachmodell aufruft.
Es gibt keine Bagatellgrenze nach Unternehmensgröße. Ein Betrieb mit zwölf Beschäftigten, in dem drei Personen regelmäßig ein Sprachmodell nutzen, ist Betreiber im Sinne der Verordnung. Die Pflicht erstreckt sich zudem ausdrücklich auf "andere Personen", die in Ihrem Auftrag mit den Systemen umgehen — also auch auf Freelancer, Leiharbeitskräfte und Dienstleister.
Was "angemessen" in der Praxis bedeutet
Die Verordnung nennt bewusst keine Stundenzahl und kein Curriculum. Maßstab ist nach dem Wortlaut des Art. 4 das Verhältnis aus technischen Vorkenntnissen, Erfahrung, Ausbildung und Schulung der betroffenen Personen, dem Kontext, in dem die Systeme eingesetzt werden, und den Personengruppen, bei denen die Systeme zur Anwendung kommen.
Daraus folgt ein risiko- und rollenbasierter Ansatz. Wer ein Sprachmodell für interne Textentwürfe nutzt, braucht ein anderes Verständnis als jemand, der ein KI-System in der Personalauswahl oder in der Kundenkommunikation einsetzt. Eine Grundschulung für alle plus vertiefte Einheiten für kritische Rollen ist der Weg, der der Verordnung entspricht.
Inhaltlich sollte eine tragfähige Maßnahme abdecken:
- Funktionsweise und Grenzen: Was ein Sprachmodell tut — und warum es überzeugend formulierte Falschaussagen erzeugen kann.
- Risiken: Halluzinationen, Verzerrungen in Trainingsdaten, Automatisierungsverzerrung (das unkritische Übernehmen von Systemvorschlägen).
- Datenschutz: Welche Daten in welches Werkzeug dürfen — und welche unter keinen Umständen.
- Rechtlicher Rahmen: Rollen der KI-VO, verbotene Praktiken nach Art. 5, Transparenzpflichten nach Art. 50, Grundzüge von Urheberrecht und Geschäftsgeheimnisschutz.
- Verbindliche Regeln im eigenen Haus: Welche Werkzeuge freigegeben sind, wer freigibt, wie Ergebnisse geprüft werden, wohin man eskaliert.
Kein Zertifikat vorgeschrieben — aber Nachweis nötig
Die KI-VO schreibt keinen Schulungsnachweis und kein Zertifikat vor. Es gibt keine staatlich anerkannte "KI-Kompetenz-Prüfung", und niemand kann Ihnen eine gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung verkaufen. Wer das behauptet, verkauft Ihnen etwas, das es nicht gibt.
Praktisch heißt das aber nicht, dass Dokumentation überflüssig wäre — im Gegenteil. Eine Bemühenspflicht kann nur derjenige belegen, der seine Bemühungen aufgeschrieben hat. Im Ernstfall — Anfrage der Aufsicht, Datenschutzvorfall, arbeitsrechtlicher oder haftungsrechtlicher Streit — ist die Frage nicht, ob Sie geschult haben, sondern ob Sie es zeigen können. Sinnvoll sind daher: eine Übersicht der eingesetzten KI-Systeme, eine schriftliche Nutzungsrichtlinie, Teilnahmenachweise mit Datum und Inhalten sowie ein Turnus für Auffrischungen.
Zur Einordnung der Sanktionslage, ohne Dramatisierung: Art. 4 ist im Bußgeldkatalog des Art. 99 KI-VO nicht als eigener Bußgeldtatbestand aufgeführt. Ein unmittelbares Bußgeld allein wegen fehlender KI-Kompetenz ist daher nicht vorgesehen. Namentlich genannt sind dort dagegen Art. 5 (bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes) sowie unter anderem Art. 26 für Betreiber und Art. 50 zu den Transparenzpflichten (jeweils bis 15 Mio. EUR oder 3 %). Die praktische Relevanz des Art. 4 liegt deshalb weniger im direkten Bußgeld als in der Wechselwirkung: Wer seine Leute nicht geschult hat, verstößt sehr viel wahrscheinlicher gegen die Pflichten, die sanktioniert sind — und steht bei Haftungs- und Datenschutzfragen deutlich schlechter da.
Fristen und Aufsicht im Überblick
- 2. Februar 2025: Art. 4 (KI-Kompetenz) und Art. 5 (verbotene Praktiken) anwendbar.
- 2. August 2025: GPAI-Pflichten, Governance-Struktur und Sanktionsrahmen.
- 2. August 2026: allgemeine Geltung der KI-VO, insbesondere die Transparenzpflichten nach Art. 50.
- 2. Dezember 2027: Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III — durch die Verordnung (EU) 2026/1744 vom ursprünglichen 2. August 2026 verschoben.
- 2. August 2028: Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang I.
In Deutschland regelt das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG), in Kraft seit dem 29. Juli 2026, die nationale Durchführung. Zentrale Marktüberwachungsbehörde, Koordinierungs- und Beschwerdestelle ist die Bundesnetzagentur, bei der zugleich ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für KI-Expertise entsteht.
KI-Schulung für Ihr Team
Wir schulen nicht in der Theorie. Axtrelis baut und betreibt selbst KI-Agenten und Automatisierungen für mittelständische Unternehmen — wir sind damit gleichzeitig Anbieter und Betreiber im Sinne der KI-VO und unterliegen Art. 4 genau wie Sie. Was wir unterrichten, setzen wir täglich selbst ein.
Programmstruktur
Modul 1 — Bestandsaufnahme
Wir erfassen gemeinsam, welche KI-Systeme in Ihrem Unternehmen tatsächlich im Einsatz sind — einschließlich der KI-Funktionen in bestehender Software und der Werkzeuge, die einzelne Mitarbeitende auf eigene Faust nutzen. Ergebnis: eine belastbare Übersicht als Grundlage für alles Weitere.
Modul 2 — Grundlagenschulung für alle
Wie Sprachmodelle funktionieren und warum sie irren. Was Halluzination, Bias und Automatisierungsverzerrung im Alltag bedeuten. Welche Daten in welches Werkzeug dürfen. Konkret, an Beispielen aus Ihrem Betrieb, ohne Fachchinesisch.
Modul 3 — Rollenspezifische Vertiefung
Getrennte Einheiten für Führung, Vertrieb und Marketing, Personal, Buchhaltung und Verwaltung sowie IT. Wer in sensiblen Bereichen wie Personalauswahl arbeitet, bekommt die strengeren Anforderungen der Verordnung erklärt.
Modul 4 — Rechtlicher Rahmen
Rollen der KI-VO, verbotene Praktiken nach Art. 5, Transparenzpflichten nach Art. 50, Schnittstellen zu DSGVO, Urheberrecht und Geschäftsgeheimnisschutz — als Orientierungswissen, ausdrücklich nicht als Rechtsberatung.
Modul 5 — Richtlinie und Verankerung
Wir erarbeiten mit Ihnen eine KI-Nutzungsrichtlinie, die zu Ihrem Betrieb passt: freigegebene Werkzeuge, Freigabewege, Prüfpflichten, Eskalation. Dazu ein Turnus für Auffrischungen und das Onboarding neuer Mitarbeitender.
Zielgruppen, Formate und Ergebnis
Für wen
Geschäftsführung und Inhaber, die wissen müssen, wofür sie haften. Führungskräfte, die Regeln durchsetzen sollen. Fachabteilungen, die täglich mit den Werkzeugen arbeiten. IT-Verantwortliche, die Freigaben erteilen. Betriebs- und Personalräte, die mitbestimmen. Und ausdrücklich auch Teams mit gemischter Vorerfahrung — vom Skeptiker bis zum Poweruser.
In welcher Form
- Inhouse vor Ort — im Raum Dresden, in Sachsen und deutschlandweit.
- Remote in kompakten Einheiten, wenn Ihr Team verteilt arbeitet.
- Als Einstieg: der kostenlose AI Clarity Workshop — Orientierung, bevor Sie über ein Schulungsprogramm entscheiden.
- Begleitend zu Automatisierungsprojekten — wenn wir ein System für Sie bauen, gehört die Einweisung der Menschen, die es bedienen, ohnehin dazu.
Was Sie am Ende in der Hand haben
- eine dokumentierte Übersicht der in Ihrem Unternehmen eingesetzten KI-Systeme,
- eine schriftliche KI-Nutzungsrichtlinie, abgestimmt auf Ihre Prozesse,
- Teilnahmenachweise je Person mit Datum, Dauer und Inhalten,
- die Schulungsunterlagen zur weiteren Verwendung im Onboarding,
- einen Plan für Auffrischung und Nachschulung neuer Mitarbeitender.
Diese Unterlagen sind das, womit Sie Ihre Bemühungen nach Art. 4 KI-VO belegen können. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Zertifikat ist es nicht — ein solches gibt es nicht, und wir stellen keines aus, das so aussehen soll.
Häufige Fragen zur KI-Kompetenz
Gilt Art. 4 KI-VO auch für kleine Unternehmen?
Ja. Die Vorschrift kennt keine Ausnahme nach Unternehmensgröße. Maßstab ist nicht die Mitarbeiterzahl, sondern der Kontext des KI-Einsatzes. Ein Zehn-Personen-Betrieb muss weniger aufwenden als ein Konzern, aber er muss etwas tun.
Wir nutzen nur ChatGPT für E-Mails. Reicht das schon für die Pflicht?
Ja, das genügt bereits, um Betreiber im Sinne der KI-VO zu sein. Der Umfang der erforderlichen Maßnahmen ist dann allerdings entsprechend gering — eine kompakte Grundschulung plus eine klare Regel, welche Daten nicht in das Werkzeug gehören, ist ein angemessener Anfang.
Hat der Digital Omnibus die KI-Kompetenzpflicht abgeschafft?
Nein. Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat Art. 4 abgeschwächt — von der Pflicht, ein ausreichendes Kompetenzniveau sicherzustellen, hin zur Pflicht, dessen Entwicklung durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. Verschoben wurden vor allem die Fristen für Hochrisiko-Systeme. Art. 4 selbst bleibt anwendbar, und die Anwendbarkeitsdaten sind unverändert.
Drohen Bußgelder, wenn wir nichts unternehmen?
Art. 4 ist im Bußgeldkatalog des Art. 99 KI-VO nicht als eigenständiger Bußgeldtatbestand genannt. Ein Bußgeld allein wegen fehlender KI-Kompetenz ist daher nicht vorgesehen. Das Risiko ist mittelbar: Ungeschulte Mitarbeitende verursachen Datenschutzverstöße, verletzen Transparenzpflichten nach Art. 50 — die sehr wohl bußgeldbewehrt sind — oder geben Geschäftsgeheimnisse preis. Zudem verschlechtert fehlende Schulung Ihre Position in Haftungsfragen erheblich.
Brauchen wir ein Zertifikat?
Nein. Die KI-VO schreibt weder eine Prüfung noch ein Zertifikat vor, und es existiert keine staatlich anerkannte Zertifizierung für KI-Kompetenz. Angebote, die eine "gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung" versprechen, sollten Sie kritisch prüfen. Was Sie brauchen, ist eine nachvollziehbare Dokumentation Ihrer Maßnahmen.
Gilt die Pflicht auch für Freelancer und Dienstleister?
Art. 4 erfasst das eigene Personal und andere Personen, die in Ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Externe, die in Ihrem Auftrag KI-Systeme bedienen, fallen damit in den Anwendungsbereich. Praktisch löst man das über vertragliche Zusagen oder die Einbeziehung in die eigene Schulung.
Wie oft muss geschult werden?
Die Verordnung nennt keinen Turnus. Angemessen ist eine Schulung beim Einstieg neuer Mitarbeitender sowie eine Auffrischung, wenn sich Werkzeuge, Prozesse oder die Rechtslage wesentlich ändern. Angesichts des Tempos in beidem hat sich ein jährlicher Rhythmus als praktikabel erwiesen.
Wie lange dauert ein Schulungsprogramm bei Axtrelis?
Das hängt von Größe und Ausgangslage ab. Eine Grundlagenschulung für ein Team ist an einem halben bis ganzen Tag machbar. Bestandsaufnahme, rollenspezifische Vertiefung und die Erarbeitung einer Nutzungsrichtlinie kommen hinzu. Wir stimmen den Zuschnitt vorab ab, statt ein Standardpaket zu verkaufen — sprechen Sie uns an.
KI-Kompetenz aufbauen — ohne Aktionismus
Erzählen Sie uns in zwei Sätzen, womit Ihr Team heute arbeitet. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein Schulungsprogramm nötig ist — oder ob eine Nutzungsrichtlinie und eine kurze Einweisung genügen.
Wie wir es selbst halten
Axtrelis unterliegt Art. 4 KI-VO in beiden Rollen — als Anbieter der Systeme, die wir für Kunden entwickeln, und als Betreiber der Werkzeuge, mit denen wir täglich arbeiten. Welche KI-Systeme wir einsetzen, wie die menschliche Aufsicht organisiert ist und was wir ausdrücklich nicht behaupten, steht auf unserer Seite zur KI-Transparenz.
Hinweis: Information, keine Rechtsberatung
Die Inhalte dieser Seite geben unseren Kenntnisstand zur KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) und zu den ergänzenden deutschen Regelungen wieder. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Axtrelis erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Ob eine konkrete Anwendung als Hochrisiko-KI-System einzustufen ist, welche Pflichten Sie im Einzelfall treffen und wie Sie diese dokumentieren, klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Stand: August 2026